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Altbauwohnung

Im Allgemeinen wird unter einer Altbauwohnung ein Gebäude verstanden, dessen Fertigstellung älter ist, als ein Neubauvorhaben. Die Definition, ob nun Altbau oder Neubau, erfolgt in der Regel durch einen Vergleich. Der Begriff Altbauwohnung hat sich aber auch für Wohnhäuser etabliert, die nach dem zweiten Weltkrieg gebaut wurden. Typisch für Altbauwohnungen ist der Baustil der Gründerzeit, der mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 und der Werteumbruch am Ende der Kaiserzeit im Jahre 1918 endete. So bestehen die meisten Altbauten aus vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden mit verzierten Fassaden. Durch den zweiten Weltkrieg wurden die meisten Gründerzeitbauten zerstört, nach dem Krieg aber wieder aufgebaut. In den 1960er Jahren wurden jedoch, besonders in den Großstädten viele Wohnviertel der Gründerzeit abgerissen und durch moderne Einzelblocks oder Hochhäuser ersetzt. Einzelne Villen wurden meist von den reichlichen Verzierungen befreit und verklinkert. In den 1970er Jahren wurde ein Abriss der Gründerzeitbauten gestoppt und es wurden viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Seitdem werden viele Altbauten saniert und wurden als durchaus beliebte Wohnform wiederentdeckt. Diese Entwicklung ging so weit, dass Altbauwohnungen recht teuer sind und somit die höchsten Wohnungs- und Mietpreise erreichen. Die in die 1960er Jahren entstandenen Wohnblocks wurden im Gegenzug immer mehr zu Behausungen für die ärmere Bevölkerungsschicht. Zwar sind Altbauwohnungen grundsätzlich recht alt, jedoch hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch solche Wohnungen einem Mindeststandard gerecht werden müssen. Somit muss auch in einer Altbauwohnung ein zeitgemäßes Wohnen mit allem was zur Haushaltsführung dazugehört, möglich sein. So kann der Mieter einer Altbauwohnung erwarten, dass die Wohnung technischen sowie wirtschaftlichen Standards gerecht wird, was z.B. die Stromversorgung betrifft.